VVWL Logo
Zur Artikel-Übersicht

Einbeziehung der ADSp 2017 Urteil des LG Limburg

Nach Ansicht des LG Limburg werden die ADSp 2017 auch dann durch einen entsprechenden Verwendungshinweis wirksam in Verkehrsverträge einbezogen, wenn der Auftraggeber in seiner Auftragsbestätigung vermerkt: „Allg. Geschäftsbedingungen des Lieferanten nur Gültigkeit [sic!] bei schriftlicher…
Den kompletten Artikel können Sie hier lesen.
Mehr lesen