Statement des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik zu Arbeitsniederlegungen an Flughäfen: Bundesweite Streiks verzögern eilbedürftige Luftfracht
Der heutige Streik der Gewerkschaften Verdi und DBB Beamtenbund an dreizehn deutschen Verkehrsflughäfen hinterlässt tiefe Spuren auch für die Luftfracht. Mit ihrer konzertierten Aktion haben die Gewerkschaften bis zu 3.500 Flugverbindungen lahmgelegt und behindern nicht nur Reisende, sondern stören auch europäische und weltweite Lieferketten. Dadurch wird der Wirtschaftsstandort Deutschland einmal mehr massiv geschädigt, warnt der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik.
Hierzu Frank Huster, DSLV-Hauptgeschäftsführer: „Für die Luftfracht hat diese Form der flächendeckenden Arbeitsniederlegung bereits das Ausmaß eines Generalstreiks. Von einem Warnstreik kann kaum noch die Rede sein. Durch Umfang und Kurzfristigkeit der Streikmaßnahmen konnten die Speditionshäuser keine Alternativen planen.“
Extrem eilbedürftige und hochwertige, zum Teil temperaturgeführte Sendungen wie dringend benötigte Ersatzteile und lebenswichtige Medikamente werden aus gutem Grund mit Flugzeugen rund um den Globus befördert - mehr als fünfzig Prozent davon im Rumpf von Passagierflugzeugen („Belly-Fracht“). Zu Beginn einer jeden Woche ist das Importvolumen an deutschen Verkehrsflughäfen besonders hoch, so dass viele besonders eilbedürftige Waren verspätet an den Bestimmungsdestinationen landen werden.
Huster: „Mit ihrem heutigen Flächenstreik treffen die Gewerkschaften nicht nur ihre Tarifpartner, die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, sondern schädigen viele Wirtschaftszweige. Bei vollem Zugeständnis der Rechtmäßigkeit von harten Tarifauseinandersetzungen und bei allem Verständnis für Arbeitnehmerinteressen: diese Form des Arbeitskampfes ist ein massiver Eingriff in die Rechtsgüter unbeteiligter Dritter. Für kritische Verkehrsinfrastrukturen braucht es dringend eine Modernisierung des Streikrechts mit Mindestankündigungsfristen, der Sicherstellung eines Notbetriebs und verpflichtenden Schlichtungsvereinbarungen.“
Quelle: DSLV