Zur Artikel-Übersicht
BUMV veröffentlicht FAQ "Getrennte Sammlung von Textilabfällen"
Seit 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen (Paragraf 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Diese neue Pflicht richtet sich in Deutschland an die Kommunen beziehungsweise die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Für die allermeisten…
Den kompletten Artikel können Sie hier lesen.
Mehr lesen