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Die EU-Entwaldungsverordnung gilt nach Ansicht des DSLV nicht für Palettentauschvorgänge

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist für Speditions- und Logistikunternehmen spä-testens zum 30. Juni 2025 anwendbar. Nach Ansicht des DSLV sind Palettentauschvorgänge vom Anwendungsbereich der EUDR nicht erfasst. Die ungenaue Formulierung der EUDR führt allerdings zu…