Antrag US (De-Minimis 2024) - derzeit technische Probleme
Anscheinend gibt es derzeit technische Probleme auf der Homepage des BALM. Die Förderprogrammanträge US 2024 (De-Minimis) können nicht hochgeladen werden. Ihr VVWL ist derzeit um Klärung mit dem BALM bemüht.
Empfehlung:
Achtung: Wegen Windhundverfahren! Die Antragstellung sollte ab dem 5. Februar 2024, 9.00 Uhr ausschließlich elektronisch über das eService-Portal des BALM möglich sein. Achtung neu: Sollten die Mittel für das Förderprogramm ausgeschöpft sein, soll das Antragsportal dem BALM zufolge geschlossen werden. Es kommt also auf Datum und Uhrzeit des vollständigen Antragseingangs beim BALM an!!
Bei technischen Problemen (wie derzeit), die das BALM zu verantworten hat, empfehlen wir, sich umgehend mit dem BALM in Verbindung zu setzen (hilfreich: Screenshot mit Datum und Uhrzeit): per Mail an info.foerderprogramme@balm.bund.de
bzw. telefonisch unter 0221/5776-2699.
Bitte achten Sie darauf, die aktuellen Formulare der Förderperiode 2024 zu verwenden. Zudem muss dem Antrag das unterschriebene Kontrollblatt beigefügt werden (dieses muss dem BALM spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des elektronischen Antrags vorliegen oder besser gleich mit Antragstellung übermittelt werden). Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim BALM.
Achtung: Für die Förderperiode 2024 kann lediglich ein Antrag gestellt werden, mit dem das komplette Budget beantragt Der Nachweis der Fahrzeuge erfolgt nicht wie in den vergangenen Jahren mit der Antragstellung, sondern erst mit Einreichen des Verwendungsnachweises.
Hinweis: Das Förderprogramm US 2024 wird basierend auf der „alten“ „EU-De Minimis-Verordnung“ sowie der „alten“ nationalen Förderrichtlinie „De-minimis“ umgesetzt. Das heißt, es finden die in der „alten“ Förderrichtlinie genannten (bisherigen) Förderkriterien Anwendung. Konkret bedeutet das, dass nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7.500 kg förderfähig sind (Kriterium ist also nicht die technisch zulässige Gesamtnasse). Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen werden demnach 2024 im Förderprogramm US weder für die Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages noch für die Durchführung von Maßnahmen berücksichtigt.
De-minimis- Schwellenwert: Wie bisher sind im Antrag Erklärungen zu gewährten und/oder beantragten De-minimis-Beihilfen anzugeben – relevant sind die Steuerjahre 2022/2023/2024. Bitte beachten Sie, dass für die Förderperiode 2024 im Förderprogramm US aufgrund der Anwendung der „alten“ „EU-De Minimis-Verordnung“ weiterhin der Schwellenwert von maximal 100.000 Euro gilt (= der Maximalbetrag, den ein Güterkraftverkehrsunternehmen an so genannten „De-minimis-Beihilfen“ in drei Steuerjahren erhalten kann). Zukünftig werden Güterkraftverkehrsunternehmen gleichgestellt mit anderen Unternehmen und können in drei Steuerjahren 300.000 Euro an „De-minimis-Beihilfen“ erhalten – wir haben entsprechend informiert.
Änderung bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen
Zuwendungsfähige Ausgaben waren bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen immer die während der Vertragslaufzeit und in den Bewilligungszeitraum in der Regel monatlich angefallenen Ausgaben. Dabei waren die entsprechenden Verträge nach Antragstellung und spätestens innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids abzuschließen. Ging die Vertragslaufzeit über den Bewilligungszeitraum hinaus, konnte eine Förderung in den darauffolgenden Jahren im Wege der Anschlussförderung erfolgen, sofern die vertragliche Beziehung seit Abschluss des Vertrages ununterbrochen bestand. Für die Förderperiode 2024 werden nur die in den Bewilligungszeitraum fallenden Ausgaben gefördert. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Eingang des vollständigen Antrags und endet grundsätzlich fünf Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides.
Weitere Informationen zur Förderperiode 2024 finden Sie beim BALM unter dem Reiter Umweltschutz und Sicherheit (vormals „De-minimis“) unter https://antrag.gbbmdv.bund.de/