Bundesregierung plant keine Erweiterung von Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner
Eine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen ist laut Bundesregierung derzeit aus EU-rechtlichen Gründen nicht möglich. Sie werde auch nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen zur neuen 4. EU-Führerscheinrichtlinie voraussichtlich nicht möglich werden. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (20/10074) am 17. Januar 2024 auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Zukunft des Führerscheins in Deutschland hervor.
Dem Vorschlag zur Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 4,25 Tonnen für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, sofern die Fahrerlaubnis der Klasse B schon zwei Jahre besteht, hätten die EU-Mitgliedstaaten mit der Allgemeinen Ausrichtung am 4. Dezember 2023 indes mehrheitlich zugestimmt, schreibt die Bundesregierung. Sie begrüße grundsätzlich die die Fahrerlaubnisklasse B betreffenden Sonderregelungen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, um technisch bedingte Gewichtsnachteile auszugleichen, sowie die Sonderregelungen für Wohnmobile und Krankenwagen, heißt es weiter. Wünschenswert wäre aus Regierungssicht eine Regelung auch für Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz.
Mit Blick auf die Einführung des digitalen Führerscheins teilt die Bundesregierung mit, dass derzeit auf mehreren Ebenen, sowohl national wie auch auf EU-Ebene, an dessen Einführung gearbeitet werde. Ein konkretes Datum für die Einführung des digitalen Führerscheins in Deutschland stehe noch nicht fest, „da der Vorschlag für eine neue 4. EU-Führerscheinrichtlinie sowie die damit zusammenhängenden delegierten Rechtsakte Rahmenbedingungen, technische Details und Umsetzungsfristen für den digitalen Führerschein enthalten werden“. Die Einführung bedürfe insbesondere einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Noch im ersten Quartal 2024 soll eine Bund-Länder-AG unter Beteiligung des KBA zur Klärung verwaltungstechnischer Fragen eingerichtet werden.
Quelle: DSLV