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08., 09., 15. und 16.11.2024: Grundlehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV

Gesetzliche Grundlage:
Gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) können Unternehmen, die Abfälle entsorgen, sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Eine Voraussetzung zur Erlangung der Zertifizierungsurkunde ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Person/en die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs, der dann alle zwei Jahre durch die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang aufrechterhalten wird. Gleiches gilt für Teilnehmer mit der Zusatzqualifikation Abfallbeauftragter.

Ebenso müssen gemäß § 54 KrWG die mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes beauftragten Personen bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen über die Fachkunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Unbedingte Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs, der dann alle drei Jahre durch die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang aufrechterhalten wird. Wer, aus diesem o. g. Kreis, ausschließlich den Basislehrgang von 30 Unterrichtseinheiten (3 Tage) besuchen möchte, muss bei einem „Update“ für einen Entsorgungsfachbetrieb oder Abfallbeauftragtenlehrgang erneut an einem Grundlehrgang teilnehmen.

Veranstaltungsort
Hotel-Restaurant Münnich
Heeremansweg 13
48167 Münster

Veranstaltungsdauer

Kursgebühr
Die Kursgebühr beträgt 1.230,00 € pro Person des Mitgliedsunternehmens (zzgl. MwSt.) inkl. Lehrgangsunterlagen, Getränke, Mittagessen und Teilnahmebescheinigung. Das Modul „Abfallbeauftragter“ kostet zusätzlich 120,00 € pro Person (zzgl. MwSt.). Wer „nur“ den Basis-Grundlehrgang von 30 Unterrichtseinheiten besuchen möchte, zahlt 1.090,00 € pro Person (zzgl. MwSt.).

Die Rechnung erhalten Sie in der Regel bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung. Die Teilnahme am Kurs ist nur nach Begleichung der Rechnung möglich!

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08., 09., 15. und 16.11.2024: Grundlehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV
08.11 - 01.01.1970
08.30 Uhr
Hotel-Restaurant Münnich