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Kommentar zum neuen NRW-Förderprogramm Lkw-TransformationRichtiger erster Schritt aber kein Lückenschluss der gestoppten Bundesförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt einmalig mit insgesamt 15 Millionen Euro die die klimaneutrale und zukunftsgerichtete Umstellung der Flotten in der NRW-Logistikbranche. Logistikunternehmen, Speditionen und kommunale Unternehmen mit einem Standort in Nordrhein-Westfalen, die auf emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge umstellen wollen, können ab 18. September Anträge stellen. Der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V. (VVWL) begrüßt die hierzu am 8. August veröffentlichte „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie für den Erwerb von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen“ ((ELWIS), im Folgenden auch: „Förderrichtlinie“). Dieser Schritt ist aber keinesfalls hinreichend und auch kein Schluss der Förderlücke des Bundes.
Nach der Streichung der Fördermittel des Bundes (Stichwort: KsNI) mit einem bis zur Aussetzung 2024 kumulierten Antragsvolumen von ca. 1,9 Mrd. € bundesweit ist dies zwar ein Schritt in die richtige Richtung in NRW und auch erfreulich. „Angesichts der großen Differenz zwischen der ausgelaufenen Bundesförderung und der neuen NRW-Landesförderung (einmalig 15 Mio. € in NRW) kann dies aber keinesfalls die Förderlücke des Bundes schließen, wie es die NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur in ihrer Pressemitteilung vom 8. August verkündet“, ordnet Horst Kottmeyer, NRW-Unternehmer und Vorsitzender des VVWL die neue Förderrichtlinie ein. Zudem ist für den VVWL eine Bestimmung der Förderrichtlinie nicht sinnvoll und praxisfremd: „Das geförderte Fahrzeug muss mehr als 50 Prozent der Jahresfahrleistung in Nordrhein-Westfalen erbringen. Das ist mir angesichts der tatsächlichen Einzugsgebiete der NRW-Logistik unverständlich und benachteiligt insbesondere Unternehmen mit relativer Nähe zu den Nachbar-Bundesländern oder Benelux“ so Horst Kottmeyer weiter.
Die NRW-Verkehrs- und Logistikwirtschaft mit ihrem VVWL bekennt sich unverändert zur energetischen Transformation. Der VVWL wird daher weiterhin gemeinsam mit der Landesregierung NRW Initiativen unterstützen und vorantreiben - wie etwa das schon länger bestehende Projekt „Hy-Trucks.NRW“. Zur erfolgreichen Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs fehlt es aber leider unverändert an leistungsfähigen Versorgungsinfrastrukturen und den notwendigen Rahmenbedingungen wie etwa adäquate und ausreichend dimensionierte Förderungen der Unternehmen bei der energetischen Transformation.

Zum Hintergrund: Gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie für den Erwerb von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen“ ((ELWIS) können Logistikunternehmen, Speditionen und kommunale Unternehmen mit einem Standort in Nordrhein-Westfalen, die auf emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge umstellen wollen, ab 18. September Anträge stellen. Die zulässige Gesamtmasse muss mehr als zwölf Tonnen (Fahrzeugklasse N3) betragen. Gefördert werden der Kauf und das Leasing von neuen batterieelektrischen oder Brennstoffzellen-LKW: Die Fahrzeuge können mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Mehrkosten bezuschusst werden. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf maximal 300.000 Euro je Fahrzeug und maximal 500.000 Euro je Unternehmen bzw. Unternehmensverbund. Die Anträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in einem wettbewerblichen Verfahren bewilligt. Die Reihenfolge orientiert sich an der niedrigsten beantragten Fördersumme je Fahrzeug. Förderanträge im Rahmen des Förderaufrufs können ab dem 18. September bis zum 16. Oktober 2024 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.

Nach der Streichung der Fördermittel des Bundes (Stichwort: KsNI) mit einem bis zur Aussetzung 2024 kumulierten Antragsvolumen von ca. 1,9 Mrd. € bundesweit ist dies zwar ein Schritt in die richtige Richtung in NRW und auch erfreulich. „Angesichts der großen Differenz zwischen der ausgelaufenen Bundesförderung und der neuen NRW-Landesförderung (einmalig 15 Mio. € in NRW) kann dies aber keinesfalls die Förderlücke des Bundes schließen, wie es die NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur in ihrer Pressemitteilung vom 8. August verkündet“, ordnet Horst Kottmeyer, NRW-Unternehmer und Vorsitzender des VVWL die neue Förderrichtlinie ein. Zudem ist für den VVWL eine Bestimmung der Förderrichtlinie nicht sinnvoll und praxisfremd: „Das geförderte Fahrzeug muss mehr als 50 Prozent der Jahresfahrleistung in Nordrhein-Westfalen erbringen. Das ist mir angesichts der tatsächlichen Einzugsgebiete der NRW-Logistik unverständlich und benachteiligt insbesondere Unternehmen mit relativer Nähe zu den Nachbar-Bundesländern oder Benelux“ so Horst Kottmeyer weiter.
Die NRW-Verkehrs- und Logistikwirtschaft mit ihrem VVWL bekennt sich unverändert zur energetischen Transformation. Der VVWL wird daher weiterhin gemeinsam mit der Landesregierung NRW Initiativen unterstützen und vorantreiben - wie etwa das schon länger bestehende Projekt „Hy-Trucks.NRW“. Zur erfolgreichen Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs fehlt es aber leider unverändert an leistungsfähigen Versorgungsinfrastrukturen und den notwendigen Rahmenbedingungen wie etwa adäquate und ausreichend dimensionierte Förderungen der Unternehmen bei der energetischen Transformation.

Zum Hintergrund: Gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie für den Erwerb von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen“ ((ELWIS) können Logistikunternehmen, Speditionen und kommunale Unternehmen mit einem Standort in Nordrhein-Westfalen, die auf emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge umstellen wollen, ab 18. September Anträge stellen. Die zulässige Gesamtmasse muss mehr als zwölf Tonnen (Fahrzeugklasse N3) betragen. Gefördert werden der Kauf und das Leasing von neuen batterieelektrischen oder Brennstoffzellen-LKW: Die Fahrzeuge können mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Mehrkosten bezuschusst werden. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf maximal 300.000 Euro je Fahrzeug und maximal 500.000 Euro je Unternehmen bzw. Unternehmensverbund. Die Anträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in einem wettbewerblichen Verfahren bewilligt. Die Reihenfolge orientiert sich an der niedrigsten beantragten Fördersumme je Fahrzeug. Förderanträge im Rahmen des Förderaufrufs können ab dem 18. September bis zum 16. Oktober 2024 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.